Es wird ein persönlicher Schulbedarf von insgesamt 174,00 Euro im Kalenderjahr 2023 anerkannt und zwar 116,00 Euro für das erste Schulhalbjahr und 58,00 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Der persönliche Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.
Dafür ist eine Schulbescheinigung im Jahr der Einschulung und ab Vollendung des 15. Lebensjahrs beim zuständigen Sozialleistungsträger vorzulegen.