Übernommen werden die vollständigen Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Verantwortung der Kitas, der Kindertagespflege und der Schulen.
Mit der Bewilligung der Leistung erhalten Sie einen Gutschein, der direkt beim Essensanbieter, alternativ in der Kita bzw. Schule einzureichen ist. Dieser rechnet die erbrachte Leistung mit der Stadt Halle, dem Fachbereich Soziales ab.