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Dieses Serviceportal gibt Ihnen aktuelle Informationen sowie einen Überblick über die bestehenden Dienstleistungs- und Serviceange-bote des Jobcenters Halle (Saale).
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Die Agentur für Arbeit Halle und die Stadt Halle (Saale) errichteten gemäß § 44b SGB II eine sog. gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) zur Wahrnehmung ihrer nach dem SGB II obliegenden Aufgaben.
Das Jobcenter ist örtlich zuständig für den Bereich der kreisfreien Stadt Halle (Saale).
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Im Rahmen dieser Zuständigkeit betreuen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Halle (Saale) alle gemäß §§ 7ff SGB II erwerbs-fähigen Leistungsberechtigten bei Fragen zur Integration in Arbeit und zum Bezug von Leistungen zur Grundsicherung.
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Arbeitgebern steht der Arbeitgeberservice (in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Halle) bei der Suche nach geeignetem Personal für offene Stellen/Ausbildungsplätze unterstützend zur Seite. Darüber hinaus berät er zu möglichen Einstellungshilfen...
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Erste Informationen zu den Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozial-gesetzbuch (SGB II) können Sie dem Merkblatt SGB II entnehmen. Dieses finden Sie in der Infothek im Bereich Downloads.
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-Ich bin gut! Eine Initiative der BA und der Jobcenter
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